Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier über das Internet unter www.annecto2.com einzusehen.
§1
Der Kunde der Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch die Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen.
Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das gilt dann nicht im Verhältnis zum Käufer, wenn die Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) als einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers tätig ist und keinen Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abschließt.
Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, – sofern nichts anderen vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten zu zahlen. Durch die Neufassung des WoVermG wird üblicherweise der Vermieter der Auftraggeber der Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) sein. Sollte es in Ausnahmefällen zum Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit dem Mieter als Auftraggeber der Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) kommen und der Auftrag des Vermieters zur Vermietung einer Wohnung danach von annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) eingeholt werden, beträgt die Provision des Mieters 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt..
§2
Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.
§3
Alle unterbreiteten Angebote der Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt die Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) keine Gewähr oder Haftung. Die Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen. Ihr ist dieses aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte auch nicht möglich.
§4
Die durch die Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) gestattet. Die Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Die Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.
§5
Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) auf Schadenersatz in Höhe der Provision.
§6
Der Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.
§7
Die Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Immobilienmakler - ohne rechtliche Verpflichtung - Verträge zwischen seinen Kunden und Drittfirmen vermittelt. Für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernimmt der Immobilienmakler keine Haftung.
§8:
Ist dem Kunden der Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, dieses unverzüglich gegenüber dem Immobilienmakler mitzuteilen. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb von 5 Werktagen erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen.
§9
Die Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) wird in der Regel auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig, es sei denn es ist ausdrücklich eine einseitige Interessenvertretung vereinbart oder angezeigt.
§10
Der Kunde verpflichtet sich, die Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung der Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an die Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 10 % der vereinbarten Provision zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch der annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.
§11
Die Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) hat gegen den Kunden einen Anspruch auf Auskunft, mit wem und zu welchen Konditionen der Kauf-/Mietvertrag abgeschlossen worden ist, der ursprünglich Gegenstand des mit der Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) abgeschlossenen Vertrages war, um die eigenen Vergütungsansprüche überprüfen zu können.
§12:
Die Erhebung und die Berechnung der Umsatzsteuer erfolgt nach den jeweils gültigen Umsatzsteuersätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ändert sich der Umsatzsteuersatz, so ändert sich insoweit auch die Höhe der Provision entsprechend.
§13:
Für den Fall, dass ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Die so entstandene Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden.
§14
Die Firma annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) und ihr Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der annecto 2 GbR (Markovic + Lipps GbR) in Essen ist.